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Urkunden und Zeugnisse

Ein Amt, eine Behörde oder ein Gericht hat eine deutsche Übersetzung Ihrer Urkunde oder Ihres Zeugnisses angefordert? Damit Ihr Dokument offiziell anerkannt wird, übersetze ich es mit Beglaubigung aus dem Französischen oder Italienischen ins Deutsche – ohne Zusatzkosten.

Nicht alle juristischen Fachübersetzungen, Urkunden und Zeugnisse bedürfen bei ihrer Übersetzung einer Beglaubigung. Wenn die Übersetzung lediglich der Information dient, reicht in der Regel eine unbeglaubigte Übersetzung.
Fordert jedoch ein Amt, eine Behörde oder ein Gericht die deutsche Übersetzung an, ist zur offiziellen Anerkennung immer eine Beglaubigung nötig. Diese Beglaubigung darf nur vorgenommen werden, wenn der Übersetzer hierfür vor Gericht beeidigt bzw. ermächtigt worden ist.

Als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der französischen und italienischen Sprache kann ich Urkundenübersetzungen mit Beglaubigung aus dem Französischen und Italienischen ins Deutsche erstellen.

Am häufigsten beglaubige ich die Übersetzung folgender Urkunden und Zeugnisse:

  • Aus dem Personenstandsregister: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden
  • Unterlagen zur Eheschließung, Ledigkeitsbescheinigungen, Eheverträge, Scheidungsurkunden
  • Testamente und weitere notarielle Urkunden
  • Aus der Arbeitswelt: Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Auflistungen von Studieninhalten, Universitätszeugnisse, Diplome, Arbeitszeugnisse, Auszeichnungen und weitere Unterlagen für Bewerbungen
  • Aufenthaltserlaubnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Ausweisdokumente

Bei der beglaubigten Übersetzung ist es besonders wichtig, dass das Original und die Übersetzung exakt übereinstimmen. Sämtliche Tabellen, Stempel, Unterschriften, Wasserzeichen, Ornamente und Marken werden von mir mit in die Übersetzung aufgenommen, auch die Formatierung übernehme ich genau. Die Richtigkeit meiner Übersetzung bestätige ich auf der letzten Seite mit meinem Stempel und meiner Unterschrift. So wird die beglaubigte Übersetzung deutschlandweit von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt.

FAQ

Jede Übersetzung ist einzigartig. Sobald ich einen Blick auf Ihren Text werfen kann, kann ich einschätzen, wie lang und komplex er ist und wie viel Zeit für die Übersetzung und Formatierung nötig ist. Dann hängt der Preis noch davon ab, wie schnell Sie die Übersetzung benötigen. Ich gebe Ihnen in der Regel noch am selben Tag einen Gesamtpreis an, der sich aus meinem Honorar pro Stunde und der Mehrwertsteuer zusammensetzt.

Sie können mir Ihre Unterlagen gerne im Original zuschicken oder in meinem Übersetzungsbüro in Stuttgart vorbeibringen. Ich behandele die Originale selbstverständlich mit der höchsten Sorgfalt und lege sie Ihrer Übersetzung wieder bei.
Alternativ können Sie mir Ihre Dokumente natürlich auch per E-Mail zuschicken. Hier eignen sich Word- und PDF-Dateien und bei Urkunden und Zeugnissen auch hoch aufgelöste Bilddateien.

Bei Urkunden und Zeugnissen ist es in der Regel so, dass der wenige Text zwar schnell übersetzt ist, dabei aber die Formatierung und sämtliche Tabellen, Stempel, Wasserzeichen und Verzierungen zeitaufwendig übertragen werden müssen.
Für eine einseitige Urkunde können Sie mit 1-2 Werktagen Bearbeitungsdauer rechnen. Anschließend kommt noch ein Tag für den Postversand per Einschreiben dazu, wenn Sie die Urkunde nicht persönlich abholen können.

Nach Absprache können Sie mir selbstverständlich Ihre Urkunde oder Ihr Zeugnis persönlich für die Übersetzung übergeben. Die fertige Übersetzung in Papierform können Sie dann auch in meinem Übersetzungsbüro abholen. Auch eine Barbezahlung mit Quittung ist vor Ort möglich.